Geeichte Babywaagen

Waagen zur Bestimmung des Körpergewichtes bei der Ausübung der Heilkunde aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung dürfen in Deutschland nach der Eichordnung und in Österreich nach dem Maß- und Eichgesetz nur in Betrieb genommen, verwendet oder bereit gehalten werden, wenn sie geeicht sind.

Geeichte Babywaage seca 376 mit Kopf- und Fußanschlag 418
Geeichte Babywaage seca 376 mit Kopf- und Fußanschlag 418

Dies gilt auch für Babywaagen.

Die Eichgültigkeitsdauer beträgt in Deutschland 4 Jahre zum Jahresende.

In Österreich beträgt die Nacheichfrist 2 Jahre zum Jahresende.

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